Bitte beachte, dass die Nutzung unserer Räumlichkeiten nur für Mitglieder möglich ist.
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In dieser nostalgischen Stube hast du die Möglichkeit, Vereins- und Gruppentreffen zu organisieren, Vorträge und Literaturabende abzuhalten oder sie als Co-Working Space zu nutzen.
Privat/Verein, Non-Profit: CHF 20 pro Stunde
Dies bezieht sich auf die Nutzung von Räumen durch Organisationen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, wie gemeinnützige Organisationen, Stiftungen oder soziale Einrichtungen.
Kommerzielle Nutzung: CHF 30 pro Stunde
Nutzung des Raumes für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen
- Kapazität: max. 50 Personen
- zirka 50 m²
- Kaffee und ein Wasserkocher für Tee stehen Ihnen zur Verfügung. (Kollekte)
- Anzahl Sitzplätze: 30
BEWILLIGUNGSPFLICHT
Planst du einen Anlass im Bezirk Küssnacht, der nicht in einem genehmigten Gastrobetrieb stattfindet? Wenn du dort Essen oder Getränke gegen Geld anbietest, brauchst du eine Anlassbewilligung vom Bezirk gemäss dem kantonalen Gastgewerbegesetz. Das kann zum Beispiel für vorübergehende Festbeizli an der Kilbi, Fasnacht oder am Klausjagen gelten, aber auch für Veranstaltungen von Vereinen oder Organisationen in Festzelten, Turnhallen oder anderen Locations wie das Kulturhaus am Rigi. Sogar wenn du auf deinem eigenen Grundstück etwas veranstaltest und Essen oder Getränke verkaufst und vor Ort konsumiert werden, benötigst du ebenfalls eine Bewilligung. Auch das entgeltliche Bereitstellen von Räumlichkeiten für mitgebrachte oder gelieferte Speisen und Getränke muss genehmigt werden.
Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ausfüllen
Füll einfach das Gesuch für eine Anlassbewilligung für bis zu 300 Personen aus. Schick der Bezirk Küssnacht das Gesuch bitte mindestens drei Wochen vor deinem Event, je früher, desto besser! Deine Anfrage muss auch von anderen Stellen wie den Blaulichtorganisationen geprüft werden, daher ist es wichtig, dass du das rechtzeitig einreichst. Danke für deine Mitarbeit!
GUT ZU WISSEN
Wir freuen uns, dass du deine kreativen und kulturellen Aktivitäten bei uns durchführen möchtest! Bitte beachte jedoch die folgenden Spielregeln, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Veranstaltung!
Akzeptanz der Bestimmungen
Eine Bestätigung der Veranstaltenden auf der Website raumkalender.com ist rechtsverbindlich. Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung am Ende des Reservierungsprozesses auf der Website raumkalender.com erklärt der Veranstalter/die Veranstalterin, dass er/sie die allgemeinen Bestimmungen gelesen hat und diese akzeptiert. Diese Nutzungsvereinbarung stellt einen Vertrag zwischen den Veranstaltenden und dem Verein Kulturhaus am Rigi, Oberdorf 26 in Küssnacht am Rigi, dar.
Allgemeine Bestimmungen:
Nutzungsvereinbarung für die Räumlichkeiten des Vereins Kulturhaus am Rigi.
Noch Fragen? Kontaktiere uns gerne: ( Betreff: STUBE)

